Kapitalgesellschaften
Als Kapitalgesellschaft bezeichnet man im Unterschied zu den Personengesellschaften die AG, die GmbH und die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Societas Europaea. Bei ihnen steht nicht so sehr das persönliche Engagement eines einzelnen Kaufmanns, sondern die Kapitalleistung im Vordergrund. Sämtliche Kapitalgesellschaften sind zugleich Handelsgesellschaft und juristische Person.
Merkmale einer Kapitalgesellschaft
- Anteile können frei veräußert oder vererbt werden.
- Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
- Als juristische Person rechtskräftig.
- Sie gelten als Handelsgesellschaften.
- Sie unterliegen der Körperschaftssteuer.
- Geschäftsanteile sind vererblich und veräußerlich
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Kapitalgesellschaft.
Unterschiede zu Personengesellschaften
| Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft |
| *Anteile sind ohne Zustimmung veräußerbar. | *Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung der anderen Gesellschafter übertragbar. |
| *Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. | *Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich für das Geschäftsvermögen. |
| *Es gibt das Mehrheitsprinzip. | *Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip. |
| *Eine Fremdorganschaft ist möglich. | *Die Selbstorganschaft ist zwingend vorgeschrieben. |
| *Die Beiträge bestehen in einer Sach- oder Geldanlage. Persönliche Mitarbeit kann die Leistung der Stammeinlage nicht ersetzen. | *Die Gesellschafter sind grundsätzlich zur persönlichen Mitarbeit verpflichtet. |
| *Ziffernmäßig festgelegtes Kapital. | *Kein festes Kapital. |
| *Juristische Person. | *Keine eigene Rechtspersönlichkeit. |
Unterschieden werden diese Formen von Kapitalgesellschaften:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Societas Europaea (SE) - seit 08. Oktober 2004


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