Rechtschreibreform: Vorprüfverfahren

Vorprüfverfahren Reformkonformität Textbestände – Rechtschreibreform

Offizielle Stelle für Orthografie-Optimierung (OSfO) • Referat 7.8 – Textnormierung/Internet

Vorprüfverfahren: Reformkonformität digitaler Textbestände

AZ: OSfO-7.8/2026-04-01 Stand: 01.04.2026, 00:01 Uhr Dok.-Nr.: RSchrRefG-ÜbV-§12(0)
Dienstweg
Online-Verfahren
ohne Gewähr
Hinweis
Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache im digitalen Raum wird ein verpflichtendes Vorprüfverfahren bereitgestellt. Die Nutzung ist kostenfrei.
Datenspeicherung findet nicht statt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. (Siehe „Bescheid“ am Ende des Vorgangs.)
Mit dem Start des Prüfvorgangs wird eine maschinelle Vorprüfung auf formale Abweichungen durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf orthografische Richtigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bekanntmachung: Die Rechtschreibreform 2026 (Beta) wird hier ausschließlich zu Unterhaltungszwecken simuliert (Satire).
Die Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übermittelt.